Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft. Mit diesem Gesetz werden sowohl Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen, unabhängig von ihren Einschränkungen, Zugang zu gewähren. Im Folgenden geben wir eine strukturierte Übersicht über die zentralen Aspekte des Gesetzes.
Wir blicken im Podcast genauer auf das Thema. Für welche Produkte gilt das BFSG, gilt das Gesetz auch für das B2B-Geschäft, gibt es Ausnahmen und wann ist genau der Stichtag für die Umsetzung? Wir blicken auch darauf, was typische Probleme für Webseiten sind, wer die Umsetzung genau kontrolliert und welche Sanktionen zu erwarten sind. Natürlich müssen wir auch über Kritik sprechen, die im Rahmen des BFSG aufgekommen ist.
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Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFG ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Es verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen genutzt werden können.
Geltungsbereich:
- Produkte wie Smartphones, Computer, Geldautomaten oder Router.
- Dienstleistungen wie Onlinehandel, Bankservices, Apps und Personenbeförderung.
Das Ziel: Allen Menschen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen – sowohl online als auch offline.
Wen betrifft das BFG und welche Ausnahmen gibt es?
Betroffene Unternehmen:
- Unternehmen, die Verbraucherprodukte oder -dienstleistungen anbieten, z. B. Onlineshops oder Banken.
- Webseitenbetreiber mit elektronischen Geschäftsprozessen (eCommerce, Terminbuchung, etc.).
Ausnahmen:
- Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und <2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme).
- Produkte oder Dienstleistungen, bei denen eine Anpassung wirtschaftlich nicht tragbar ist.
Für den B2B-Bereich ist das Gesetz in der Regel nicht relevant.
Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen und Webseiten
Die Barrierefreiheit umfasst viele technische und gestalterische Aspekte, darunter:
- Webdesign: Gute Lesbarkeit durch ausreichende Kontraste, skalierbare Schriftgrößen und klare Navigation.
- Multimedia-Inhalte: Untertitel für Videos und Alternativtexte für Bilder.
- Zugänglichkeit: Interaktive Elemente, die per Tastatur steuerbar sind, z. B. Formulare.
Besonders Webseiten im eCommerce-Bereich müssen diese Anforderungen erfüllen, um rechtlich konform zu sein.
Fristen und Sanktionen
Wichtige Deadlines:
- Stichtag: 28. Juni 2025 – ab diesem Datum müssen alle neuen Inhalte und Produkte barrierefrei sein.
- Übergangsfristen: Inhalte, die vor dem Stichtag veröffentlicht wurden, sind von der Regelung ausgenommen.
Strafen bei Nicht-Einhaltung:
- Bußgelder bis zu 100.000 €.
- Zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz oder Gewährleistungsansprüche.
Herausforderungen und Kritik
Die Umsetzung des BFG bringt technische und organisatorische Herausforderungen mit sich, darunter:
- Die Anpassung von Webseiten und digitalen Produkten ist oft komplex.
- Drittanbieter-Software, z. B. für Terminbuchungen, ist nicht immer barrierefrei.
- Lange Übergangsfristen (bis 2030 oder länger) verzögern die flächendeckende Umsetzung.
Zudem bemängeln viele Verbände, dass bauliche Barrierefreiheit, etwa der Zugang zu Bankautomaten, nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt Unternehmen vor neue Aufgaben, bietet aber auch die Chance, mehr Menschen zu erreichen und eine inklusivere Gesellschaft zu fördern. Nutzen Sie die Zeit bis 2025, um Ihre Produkte, Dienstleistungen und Webseiten entsprechend anzupassen. Besonders im eCommerce-Bereich ist die rechtzeitige Umsetzung essenziell.
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