Es ist mal wieder Zeit für meinen wöchentlichen Recap als Unternehmer. Einmal pro Woche bespreche ich in meinem Business Vlog auf Youtube wesentliche Dinge, die mich in der Woche getrieben haben. Auch in der vergangenen Woche habe ich mich mit vielen Dingen beschäftigen müssen. Diesmal auch mit einem Thema, mit denen man sich nicht regelmäßig beschäftigt – eine mögliche Privatinsolvenz bei einem Mitarbeitenden. Aber das war nicht alles. Es geht im Business Vlog außerdem um die Themen ….
Privatinsolvenz bei Arbeitnehmer – das sind meine Gedanken dazu
Eine Privatinsolvenz eines Mitarbeiters ist für viele Arbeitgeber zunächst ein sensibles und rechtlich anspruchsvolles Thema. Besonders dann, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten aus einer früheren Selbstständigkeit stammen und die Privatinsolvenz erst Jahre später relevant wird.
Privatinsolvenz ist kein Kündigungsgrund
Auch wenn die wirtschaftliche Situation eines Mitarbeiters problematisch erscheinen mag – eine laufende oder bevorstehende Privatinsolvenz beeinflusst das Arbeitsverhältnis nicht negativ, solange der Mitarbeiter seine Arbeit ordnungsgemäß ausführt.
Eine Kündigung aus diesem Grund wäre in der Regel rechtswidrig.
Was passiert, wenn die Privatinsolvenz des Arbeitnehmers offiziell wird?
Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es zwei mögliche Szenarien für den Arbeitgeber:
- Lohnpfändung
Der Arbeitgeber erhält ein Pfändungsschreiben direkt vom zuständigen Gericht oder vom Gläubiger. - Mitteilung durch den Insolvenzverwalter / Treuhänder
Nach Eröffnung der Insolvenz übermittelt der Insolvenzverwalter dem Arbeitgeber eine Abtretungserklärung über den pfändbaren Teil des Einkommens.
In beiden Fällen hat der Arbeitgeber bestimmte Melde- und Abführungspflichten. Da ich kein Anwalt oder Steuerbaerater bin, solltet ihr euch mindestens mit eurem Steuerberater austauschen und das weitere Vorgehen besprechen.
Meldepflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft über die finanziellen Dinge des Arbeitnehmers zu geben.
- Auskunft über das Nettoeinkommen
- Änderungen im Beschäftigungsverhältnis (Stunden, Lohn, Wechsel etc.) muss mitgeteilt werden
- Den pfändbaren Einkommensanteil einzubehalten und an den Insolvenzverwalter abzuführen
Eine Nichtbeachtung kann rechtliche und finanzielle Folgen haben. Ganz wichtig in dem Zusammenhang. Ihr solltet ihr pfändbaren Beträge eng mit dem Steuerberater abstimmen. Dafür gibt es offizielle Pfändungstabellen. Schätzt ihr das beispielsweise, kann es sein, dass ihr als Unternehmer die Differenz aufbringen müsst. Weitere Informationen über die Pfändungsfreigrenze (ab 1. Juli 2025) findet ihr auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
Berechnung des pfändbaren Einkommens
Der pfändbare Betrag wird nicht frei festgelegt, sondern basiert ausschließlich auf den gesetzlichen Pfändungsgrenzen (§ 850c ZPO).
Wichtige Punkte:
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Pfändbarer Betrag | Der Teil des Netto-Einkommens, der zur Schuldentilgung abgeführt wird. |
| Selbstbehalt (unpfändbarer Freibetrag) | Der Betrag, der dem Arbeitnehmer mindestens zum Leben bleiben muss. |
| Unterhaltspflichten | Unterhalt für Kinder/Ehegatten reduziert die Pfändung erheblich. |
Abfindungen in der Insolvenz
Sollte der Arbeitnehmer Abfindungen erhalten, gelten diese grundsätzlich als pfändbares Einkommen und fließen in die Insolvenzmasse. Ein Schutz vor Pfändung besteht also nicht. Sollte also eine Abfindung für den in der Privatinsolvenz befindlichen Arbeitnehmer bestehen, solltet ihr das unbedingt mit eurem Steuerberater abklären und prüfen, ob es ggf. alternative Möglichkeiten gibt.
Tipp im Umgang bei Privatinsolvent eines Arbeitnehmers – Kommunikation & Diskretion
Sollte ein Mitarbeitender in die Lage gekommen sein und Privatinsolvenz angemeldet haben, ist insbesondere die transparente Kommunikation mit dem Arbeitnehmer wichtig. Gleichzeitig ist auch Diskretion gegenüber den Kolleg:innen zu üben, damit der Mitarbeitende keine Probleme erhält. Denn sowas kann unangenehm sein und daher sollte man die folgenden Punkte als Arbeitgeber beachten:
- Keine Stigmatisierung oder Gespräche im Kollegenkreis
- Informationen nur an Personen, die für die Lohnabrechnung notwendig sind
- Den Mitarbeiter fair und wertschätzend behandeln
Eine Privatinsolvenz ist für Betroffene meist eine große psychische Belastung. Ein respektvoller Umgang stärkt Vertrauen und Leistungsfähigkeit.
Praktische Empfehlungen im Umgang mit einer Privatinsolvent bei Arbeitnehmern
Zwar habe das Thema noch nicht erlebt. Lediglich eine Kontopfändung. Nachdem mir mitgeteilt wurde, dass es aber passieren könnte, habe ich für mich folgenden Weg festgelegt, den ich gehen würde, wenn ein Arbeitnehmer Privatinsolvenz anmelden würde:
- Sofort den Steuerberater oder Lohnbuchhaltung einbeziehen
- Alle Dokumente sorgfältig archivieren
- Regelmäßig Pfändungsgrenzen prüfen
- Mitarbeiter offen, aber diskret informieren
Fazit
Die Privatinsolvenz eines Arbeitnehmers ist eine rechtlich klar geregelte Situation, die keine Auswirkung auf das bestehende Arbeitsverhältnis haben muss. Arbeitgeber müssen allerdings korrekt mit Pfändung und Abführung umgehen, um eigene Haftungsrisiken zu vermeiden. Mit professioneller Lohnabrechnung, enger Abstimmung mit dem Steuerberater und fairer Kommunikation lässt sich der Prozess rechtssicher und ohne Konflikte gestalten.
Erste Deals nach der SEO Day Konferenz
Ich habe bei einem vergangenen Wochenvlog bereits darüber berichtet. Wir waren auf dem SEO Day, eine der größten SEO-Konferenzen bei uns in Deutschland. Als Aussteller haben wir viel Spaß gehabt und bereits wenige Tage nach der Messe konnten wir den ersten Deals klarmachen. Gerade die Messearbeit insgesamt muss professionell, strukturiert und möglichst effizient umgesetzt werden. In einem Video mit Thomas Federkiel habe ich die Möglichkeiten, wie Messearbeit digital und möglichst effizient und teilweise automatisiert werden kann, besprochen.
Messen und Konferenzen können lohnenswert sein – bei guter Vorbereitung, toller Arbeit auf dem Stand und mit einer herausragenden Messenacharbeit.
Immer mehr Unternehmen Insolvenz
Als SaaS-Anbieter blicken wir bei PageRangers natürlich auch auf solche Meldungen. Immer mehr Unternehmen gehen in die Insolvenz. Wir merken eine leichte Entwicklung auch bei uns und müssen uns mit dem Thema beschäftigen. Und leider betrifft es sowohl die kleinen als auch die größeren Unternehmen. Wir haben selbst einen namhaften Kunden verloren, der mit vielen Filialen in Deutschland unterwegs war. Daher gilt es sich Gedanken zu machen, wie man Kunden noch besser betreuen kann und noch mehr in der Tiefe zu betreuen. Das hilft natürlich nicht vor der finalen Insolvenz, es ist aber ein Aufhänger dafür, sich mehr Gedanken zu machen, bestehende Kunden noch besser betreuen zu können.
Was ebenfalls dazu gehört ist das Thema KRG-Gewinnung, also die Kündiger-Rückgewinnung, die wir in dem Zusammenhang auch noch mal überdacht haben. Ihr seht, es kommen viele Themen hoch, die ggf. Einfluss auf die Customer-Lifetime-Values haben.
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