22. November 2024

Nachweisgesetz: Arbeitsverträge müssen angepasst werden – nur in Papierform, geht’s noch? #404

Das Nachweisgesetz gibt es in seiner Ursprungsform bereits seit 1995. Mit dem Beschluss vom 23. Juni 2022 durch den Bundestag, ist das Gesetz seit dem 1. August 2022 auf Basis einer EU-Richtlinie in neuer Form gültig.

Warum wurde das Nachweisgesetz aktualisiert?

In Deutschland gibt es rund 10 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, die keinen Arbeitsvertrag haben. Grundsätzlich herrscht bei uns in Deutschland die Vertragsfreiheit, auch mündlich abgeschlossene Verträge zählten bisher dazu. Die Intention des europäischen Gesetzgebers ist grundsätzlich richtig, da einige Verträge doch lückenhaft und veraltet sind. Mit dem Nachweisgesetz soll dies nun optimiert werden.

Kritik am neuen Nachweisgesetz

Wie geschrieben, vom Grundsatz her macht das aktualisierte Nachweisgesetz Sinn. Ein Kritikpunkt ist sicherlich die kurzfristige Umsetzungszeit. Am 23. Juni hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet und bereits am 1. August tritt dies in Kraft. Mitten in der Urlaubszeit und da alles in Schriftform und Papier umgesetzt werden muss, ein sehr kurzes Zeitfenster. Und hier knüpft dann auch bereits der zweite Kritikpunkt an. Die Umsetzung muss in Schrift- und Papierform umgesetzt werden. Was für ein Wahnsinn? Im Jahr 2022 darf die Umsetzung nicht digital als PDF-Dokument beispielsweise umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie, auf der das Nachweisgesetz basiert, erlaubt ausdrücklich die elektronische Umsetzung. Laut meinen Recherchen setzen die anderen EU-Länder die Vorgabe auch in digitaler Form um. Nur eben Deutschland nicht.

Wichtige Neuerungen beim Nachweisgesetz

Das Gesetz verlangt, dass der Arbeitgeber alle wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederschreibt. Das kann entweder im Arbeitsvertrag oder in einem separaten Dokument erfolgen. Auch mündliche Absprachen müssen in Schriftform gepackt werden. Das neue Gesetz gilt nicht nur für Vollzeitkräfte, sondern auch für Minijobber und Praktikanten, die länger als einen Monat beschäftigt werden.

Grundsätzlich betrifft das neue Nachweisgesetz alle Arbeitsverhältnisse ab dem 1. August 2022. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein entsprechendes Dokument binnen sieben Tagen auch für Arbeitsverträge, die vor dem 1. August 2022 erstellt wurden, nachzureichen. Binnen 7 Tagen. Das meinte ich mit dem knappen Zeitfenster und dem Thema Bürokratie. In meinem Podcast und Video gehe ich aber hier auch noch mal explizit drauf ein.

Angaben zur Vergütung und Überstundenvergütung

Der Arbeitgeber muss die Art der Überstundenvergütung explizit aufführen. Dazu gehört auch die Art der Auszahlung vom Entgelt. Außerdem muss der Arbeitgeber schriftlich und im Detail nachweisen, wie sich das Gehalt des Mitarbeiters zusammenstellt. Also welche weiteren Bestandteile, neben dem Grundgehalt gibt es. Provisionen, Weiterbildungsmaßnahmen, Firmenwagen, betriebliche Altersvorsorge, etc.

Das Nachweisdokument muss unterschrieben sein. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 2.000 EUR

Was muss im Nachweisdokument oder expilizit im Arbeitsvertrag stehen?

Der §2 im Nachweisgesetz definiert eindeutig, was in der Niederschrift der Arbeitsbedingungen nicht fehlen darf:

  • Name und Adresse beider Vertragspartner
  • Start des Arbeitsverhältnisses. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist die ungefähre Dauer zusätzlich anzugeben.
  • Die Arbeitsorte sind anzugeben
  • Die Tätigkeit muss beschrieben sein
  • Die Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes ist zu beschreiben, inkl. Prämien und Sondervereinbarungen (PKW, betriebliche Altersvorsorge, Weiterbildung, etc.)
  • Die zu leistende wöchentliche Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Kündigungsfristen, Angabe der Probezeit
  • Sollte es weitere Dinge wie, Hinweis auf Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, etc. geben, sind diese ebenfalls aufzuführen.

Weiterführende Links zum Nachweisgesetz

  • IHK München (Link)
  • Handwerkskammer Bayern (Link)
  • Bundesrechtsanwaltskammer (Link)
  • Bundesamt für Justiz (Link)

Meine Meinung und weitere Details zum Nachweisgesetz

Euch interessiert meine Meinung zum neuen Nachweisgesetz? Dann schaut euch entweder das Video an oder hört einfach in meinem Podcast rein.

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Thomas Ottersbach

Thomas Ottersbach ist geschäftsführender Gesellschafter der PageRangers GmbH. Seit über 20 Jahren ist er im Online-Business aktiv und hat verschiedene Unternehmen erfolgreich aufgebaut und veräußert. Er ist zudem Herausgeber/Produzent des beliebten SEO Podcasts (www.seosenf.de). Mit dem Podcast "Digitales Unternehmertum" gibt er nicht nur seine eigenen Erfahrungen als Unternehmer weiter, sondern durch die vielen Interview-Gäste gibt es für die Zuhörer:innen maximale Inspiration und Wissenstransfer rund um die digitale Welt. Seit einiger Zeit dreht sich mit dem Thema Künstliche Intelligenz (KI) das digitale Businessrad weiter. Auch hier ist Thomas Experte und hat ein eigenes Unternehmen in diesem Bereich aufgebaut.

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