11. Mai 2024

Drohnen im Handwerk – das ändert sich und sollte man wissen! #081

Handwerk und Drohnen

Ich habe selbst einige Handwerksbetriebe in meinem Kundenkreis, die eine oder mehrere Drohnen im Einsatz haben. Ob es um Wertungsflüge oder lediglich das Dokumentieren von Arbeiten in luftiger Höhe geht. Drohnen spielen auch im Handwerk eine immer wichtigere Rolle.

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Da Drohnen mittlerweile aufgrund der günstigen Einstiegspreise mainstream geworden sind, häufen sich die Meldungen über Unfälle, unerlaubte Flüge und Gefahrensituationen, die durch unvernünftige Drohnenbesitzer provoziert werden.

In der heutigen Podcast Episode möchte ich daher auf die aktuelle Rechtssprechung im Umgang mit Drohnen hinweisen.

Als Disclaimer sei vorab gesagt, dass dies keine vollumfängliche Rechtsberatung ist. Wer 100% Sicherheit haben möchte, sollte sich an die Behörden oder den Rechtsanwalt seines Vertrauen richten.

Neue Regeln für Drohnen

Fakt ist, dass die Nutzung von Drohnen bei uns in Deutschland durch das Bundesverkhrsministerium völlig neu geregelt wurde. Unter der „Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten“ ist klar geregelt, was der ein oder andere Handwerker bzw. Handwerksbetriebe bisher nicht wusste.

Bisher wurde zwischen der privaten und gewerblichen Nutzung unterschieden. Mit der neuen Verordnung gibt es eine solche Unterscheidung nicht mehr. Wer seine Drohen privat oder gewerblich einsetzt, muss ab sofort folgende Regelungen unbedingt beachten:

Dies gilt es beim Umgang mit Drohnen zu beachten

  • Kennzeichnungspflicht bei Drohnen
    Besitzt ihr eine Drohne, die schwerer als 250 Gramm auf die Waage bringt, ist diese ab sofort zwingend zu kennzeichnen. Konkret bedeute dies. Der Nutzer der Drohne – in unserem Fall der Handwerksbetrieb muss seine vollständige Adresse (inkl. Name des Eigentümers) mit einer Plakette an der Drohne anbringen. Die Form oder Material der Plakette ist dabei nicht direkt vorgeschrieben. Es muss nur gewährleistet sein, dass die verwendete Plakette feuerfest und dauerhaft mit dem Gerät verbunden ist.
  • Führerscheinpflicht
    Neu ist auch, dass eine Art Führerschein Pflicht ist, wenn die Drohne schwer als 2 kg wiegt. Die Lizenz könnt ihr bei den vom Luftfahrt-Bundesamt akkreditieren Partnern umsetzen. Das Mindestalter für die Prüfung wurde auf 16 Jahre festgelegt. Als Kinderspielzeug sind größere Drohnen daher künftig nicht mehr zulässig!
  • Flugverbotszonen
    Was ihr sonst noch wissen müsst, dass die Flugverbotszonen ausgeweitet werden. In der Nähe von Menschenmengen, Flughäfen, Krankenhäuser, Einsatzorte von Polizei, Feuerwehr, Industrieanlagen und Bundes- und Landesbehörden ist der Aufstieg von Drohnen tabu. Dies gilt auch für Bundesfernstraßen, Bundeswasserstrassen und Bahnanlagen.
  • Wohngrundstücke
    Neu ist zudem, dass erstmals eine klare Regelung im Hinblick auf Wohngrundstücke definiert wurde. Beträgt die Startmasse der Drohne mehr als 250 Gramm oder kann die Drohne optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzeichnen, ist der Überflug verboten, sofern keine Einwilligung des Eigentümers vorliegt.
  • In Sichtweite fliegen
    Grundsätzlich gilt, dass Flüge mit einer Drohne stets innerhalb der Sichtweite der steuernden Person zu erfolgen hat. Dies entspricht auf freier Fläche einer Maximalentfernung von rund 200 bis 300 Metern.
  • Flughöhe
    Was die Flughöhe angeht, sieht die Verordnung, unabhängig vom Gewicht, grundsätzlich ein Maximum von 100 Metern vor. Über dieser Höhe dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis eingeholt wurde.
  • Haftpflichtversicherung
    Ganz wichtig ist zudem, dass ihr eine Haftpflicht-Versicherung habt. Möglich, dass eure private Haftpflichtversicherung Schien, die aufgrund von Drohnen geschehen, mit versichert haben. Aufpassen müsst ihr und nachfragen, ob dieser Versicherungsschutz auch für den gewerblichen Bereich dann gegeben ist. Da dies meist in den wenigsten Fällen der Fall ist, solltet ihr euch um eine Halter-Haftpflicht bemühen. Es gibt hier unterschiedliche Anbieter, auch Modellflugverbände bieten recht kostengünstig Versicherungen für diesen Bereich an.

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Thomas Ottersbach

Thomas Ottersbach ist geschäftsführender Gesellschafter der PageRangers GmbH. Seit über 20 Jahren ist er im Online-Business aktiv und hat verschiedene Unternehmen erfolgreich aufgebaut und veräußert. Er ist zudem Herausgeber/Produzent des beliebten SEO Podcasts (www.seosenf.de). Mit dem Podcast "Digitales Unternehmertum" gibt er nicht nur seine eigenen Erfahrungen als Unternehmer weiter, sondern durch die vielen Interview-Gäste gibt es für die Zuhörer:innen maximale Inspiration und Wissenstransfer rund um die digitale Welt. Seit einiger Zeit dreht sich mit dem Thema Künstliche Intelligenz (KI) das digitale Businessrad weiter. Auch hier ist Thomas Experte und hat ein eigenes Unternehmen in diesem Bereich aufgebaut.

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