26. Dezember 2024
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Barrierefreiheitsgesetz

Das Barrierefreiheitsgesetz (kurz: BFG) ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiveren Gesellschaft. Mit ihm wird erstmals gesetzlich festgelegt, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sein müssen – unabhängig davon, ob sie Einschränkungen in der Mobilität, im Sehen, Hören oder in der geistigen Wahrnehmung haben. Das Ziel? Eine barrierefreie Teilhabe für alle zu ermöglichen und damit das Leben für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.

Hintergrund und Ziele des Barrierefreiheitsgesetzes

Die Idee des BFG ist, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder sensorischen Einschränkungen – gleichermaßen Zugang zu Produkten und Dienstleistungen haben sollen. Schon seit vielen Jahren arbeiten nationale und internationale Organisationen daran, Barrieren in der physischen und digitalen Welt abzubauen. Das Barrierefreiheitsgesetz setzt hier gezielt an und überträgt die Prinzipien der Barrierefreiheit auf gesetzlicher Ebene in konkrete Vorschriften und Standards.

Die zentralen Ziele des Gesetzes sind die Verbesserung der Teilhabechancen und die Selbstständigkeit für Menschen mit Behinderungen sowie für Menschen, die aufgrund ihres Alters oder temporärer Einschränkungen Barrieren in ihrem Alltag erleben. Es geht dabei nicht nur um physische Zugänglichkeit, sondern auch um die digitale Teilhabe, was angesichts der zunehmenden Digitalisierung unseres Alltags von immer größerer Bedeutung ist.

Mit dem BFG werden insbesondere Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Dadurch soll der Zugang zu einer Vielzahl von alltäglichen Produkten und Dienstleistungen, wie etwa E-Commerce-Angeboten, Bankdienstleistungen oder öffentlichen Verkehrsmitteln, vereinfacht und damit das Leben für viele Menschen verbessert werden.

Langfristig fördert das Barrierefreiheitsgesetz so nicht nur die Inklusion, sondern schafft auch einen wichtigen Impuls für Unternehmen, barrierefreie Innovationen zu entwickeln, die von einem breiten Nutzerkreis geschätzt werden – schließlich profitieren alle von einem leicht zugänglichen Umfeld.

Anwendungsbereiche / Dienstleistungen / Produkte

Zu den Produkten, die barrierefrei gestaltet werden müssen, gehören beispielsweise technische Geräte wie Bank- und Fahrkartenautomaten, Bankterminals und E-Book-Reader. Diese sollen künftig so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen eigenständig und problemlos bedient werden können. Das bedeutet, dass etwa Menschen mit Sehbehinderungen unterstützende Funktionen nutzen können sollten, wie Sprachausgabe oder taktile Markierungen. Auch mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets müssen barrierefreie Optionen bieten, damit alle Nutzer unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung Zugang zu den Funktionen haben.

Auch Dienstleistungen, die digital oder vor Ort angeboten werden, sind im Barrierefreiheitsgesetz eingeschlossen. Dazu zählen Websites und Apps von Banken, öffentlichen Verkehrsmitteln und Online-Handelsplattformen, die für Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen zugänglich gestaltet sein müssen. Das bedeutet zum Beispiel, dass digitale Inhalte leicht verständlich und mit Unterstützungstools (z. B. Bildschirmlesegeräten) nutzbar sind. Ebenfalls betroffen sind Kommunikationsdienste, wie Videoanrufe, die durch Funktionen wie Untertitel oder Gebärdensprachoptionen barrierefrei zugänglich gemacht werden müssen.

Einige Branchen stehen beim Thema Barrierefreiheit besonders im Fokus. Dazu zählen der Transportsektor, wo öffentliche Verkehrsmittel und Bahnhöfe barrierefrei zugänglich sein sollen, sowie der Gesundheits- und Bildungsbereich, in dem Patienteninformationen und Lernmaterialien barrierefrei gestaltet werden müssen. Auch Banken und der Einzelhandel sind stark betroffen, da sie täglich Millionen von Menschen Zugang zu essenziellen Diensten bieten.

Verpflichtungen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Das Barrierefreiheitsgesetz stellt konkrete Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, um die Teilhabe für Menschen mit Einschränkungen zu sichern. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten und damit allen Menschen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder sensorischen Einschränkungen – den Zugang zu ermöglichen.

Pflicht zur Barrierefreiheit in digitalen Angeboten

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen digitale Angebote, wie Websites und Apps, barrierefrei gestalten. Das bedeutet, dass sie für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein müssen, etwa durch Kompatibilität mit Bildschirmlesegeräten für Sehbehinderte oder durch Untertitel und Gebärdensprachunterstützung bei Videoinhalten. So müssen zum Beispiel Online-Shops, Online-Banking-Plattformen oder auch Bildungsangebote den internationalen Standard der Barrierefreiheit erfüllen, wie in der EU-Norm EN 301 549 festgelegt.

Verpflichtungen bei physischen Produkten und Automaten

Für Produkte wie Bankautomaten, Fahrkartenautomaten oder auch mobile Endgeräte gibt es spezielle Vorgaben zur barrierefreien Nutzung. Unternehmen, die solche Produkte herstellen oder bereitstellen, sind verpflichtet, sie so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen zugänglich und bedienbar sind. Das kann durch Sprachausgaben, größere Bedienfelder oder taktile Orientierungshilfen erreicht werden.

Informations- und Kommunikationspflichten

Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen müssen sicherstellen, dass wichtige Informationen und Kommunikationswege barrierefrei sind. Dies betrifft etwa die Bereitstellung von Kundeninformationen in leicht verständlicher Sprache, die Möglichkeit, per Gebärdensprachdolmetscher zu kommunizieren, oder das Bereitstellen von Dokumenten, die mit Screenreadern kompatibel sind.

Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeiter

Da Barrierefreiheit oft auch vom Verhalten und der Unterstützung durch Mitarbeiter abhängt, sind Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und das Wissen um Hilfsmittel und barrierefreie Bedienmöglichkeiten sind dabei essenziell, um eine respektvolle und unterstützende Interaktion sicherzustellen.

Fristen und Sanktionen

Das Barrierefreiheitsgesetz setzt Unternehmen klare Fristen zur Umsetzung. Für viele Anforderungen gilt eine Übergangszeit bis 2025, um den nötigen technischen und organisatorischen Anpassungen Raum zu geben. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen, die von Bußgeldern bis hin zur Einschränkung der Geschäftstätigkeit reichen können. Dies stellt sicher, dass die Verpflichtungen zur Barrierefreiheit nicht nur ein Lippenbekenntnis sind, sondern tatsächlich in der Praxis umgesetzt werden.

Ausnahmefälle und Erleichterungen

Für kleinere Unternehmen gibt es unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen oder Ausnahmen, da die Umsetzung der Barrierefreiheit besonders in finanzieller Hinsicht eine Herausforderung darstellen kann. Dennoch müssen auch sie grundlegende Anforderungen erfüllen, und sie werden ermutigt, Barrierefreiheit so weit wie möglich zu integrieren, um langfristig ebenfalls inklusiv und zugänglich zu sein.

Insgesamt führt das Barrierefreiheitsgesetz so zu einem Wandel, der nicht nur Menschen mit Behinderungen zugutekommt, sondern allen Nutzerinnen und Nutzern – indem Produkte und Dienstleistungen intuitiver, verständlicher und zugänglicher werden. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen haben dabei nicht nur die Verpflichtung, sondern auch die Chance, durch Barrierefreiheit neue Kundengruppen zu erschließen und ein positives Image aufzubauen.

Technische und digitale Anforderungen

Die Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes bringt eine Reihe technischer Herausforderungen mit sich, insbesondere für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die ihre bestehenden Produkte und Dienstleistungen an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Viele der Barrierefreiheitsanforderungen erfordern spezialisierte technische Kenntnisse und die Einführung neuer Entwicklungs- und Designprinzipien, die in bisherigen Standards oft noch nicht verankert sind.

Kompatibilität mit Assistenztechnologien

Eine der größten Herausforderungen besteht darin, Produkte und digitale Inhalte mit Assistenztechnologien wie Screenreadern, Sprachausgabesystemen und alternativen Eingabegeräten kompatibel zu machen. Dies verlangt, dass Websites und Apps nach bestimmten Richtlinien gestaltet werden, wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Entwickler müssen beispielsweise darauf achten, dass alle Inhalte auch über die Tastatur zugänglich sind, dass beschreibende Alt-Texte für Bilder vorhanden sind und dass interaktive Elemente eindeutig gekennzeichnet und bedienbar sind.

Barrierefreie Benutzeroberflächen und Navigation

Die Anpassung der Benutzeroberflächen für eine barrierefreie Navigation kann ebenfalls herausfordernd sein. Vor allem für Menschen mit motorischen oder sensorischen Einschränkungen müssen Bedienelemente und interaktive Inhalte leicht erreichbar und verständlich gestaltet werden. Das bedeutet beispielsweise, dass Buttons und Links eine ausreichend große Klickfläche haben und sich logisch angeordnet in der Benutzeroberfläche einfügen. Die Entwicklung einer klar strukturierten Navigation erfordert oft ein komplettes Redesign der bestehenden Website oder App, was zeit- und kostenintensiv sein kann.

Technische Standards und Normen erfüllen

Um den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes zu entsprechen, müssen technische Standards wie die EU-Norm EN 301 549 eingehalten werden. Diese Norm beschreibt detaillierte technische Spezifikationen für digitale Barrierefreiheit und deckt Aspekte wie visuelle Darstellungen, Bedienbarkeit und Interaktivität ab. Das Einarbeiten und Testen dieser Normen stellt viele Unternehmen, die bislang keine Erfahrungen im Bereich der Barrierefreiheit haben, vor große technische Hürden.

Komplexität bei der Anpassung bestehender Systeme

Viele bestehende Systeme und Technologien wurden ohne Rücksicht auf Barrierefreiheit entwickelt. Das Nachrüsten solcher Systeme ist oft komplex und mit hohen Kosten verbunden. Besonders ältere Websites oder benutzerdefinierte Softwarelösungen stellen eine Herausforderung dar, da deren Codebasis häufig nur schwer an die neuen Anforderungen angepasst werden kann. Die vollständige Integration barrierefreier Funktionen kann in solchen Fällen den kompletten Austausch von Systemen oder die umfassende Neugestaltung von Software erfordern.

Multimediale Inhalte barrierefrei gestalten

Video- und Audiomaterial barrierefrei zu gestalten, ist eine weitere Herausforderung. Dies umfasst das Hinzufügen von Untertiteln, Gebärdensprachübersetzungen und Audiobeschreibungen. Vor allem Unternehmen, die regelmäßig multimediale Inhalte für Marketing, Schulungen oder Kundenkommunikation verwenden, stehen hier vor einem großen Aufwand. Sie müssen nicht nur das technische Know-how für die Produktion barrierefreier Medien aufbauen, sondern auch zusätzliche Ressourcen für deren Erstellung bereitstellen.

Testing und Qualitätssicherung

Eine der zentralen Anforderungen im Barrierefreiheitsprozess ist das umfassende Testen der Produkte und Dienstleistungen. Dies schließt Usability-Tests mit Nutzern ein, die Behinderungen haben und die Systeme auf tatsächliche Barrierefreiheit prüfen können. Die Durchführung solcher Tests ist aufwendig und erfordert oft externe Experten oder spezialisierte Tester, die in der Lage sind, technische Barrieren zu identifizieren und Verbesserungsvorschläge zu geben.

Kontinuierliche Updates und Wartung

Barrierefreiheit ist keine einmalige Anpassung, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßige Updates und Wartungsarbeiten erfordert. Neue Inhalte oder Funktionen müssen stetig auf Barrierefreiheit geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Gerade im schnelllebigen digitalen Umfeld kann die fortlaufende Pflege und Anpassung für viele Unternehmen eine personelle und organisatorische Herausforderung darstellen.

Tipps und Empfehlungen für die praktische Umsetzung vom Barrierefreiheitsgesetz

Um die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes erfolgreich umzusetzen, sollten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen systematisch und strategisch an die barrierefreie Gestaltung ihrer Produkte und Dienstleistungen herangehen. Hier sind einige praktische Tipps und Empfehlungen, die helfen können, Barrierefreiheit effektiv in verschiedenen Bereichen zu integrieren:

Frühzeitige Planung und Integration

Barrierefreiheit sollte von Beginn an in den Planungs- und Entwicklungsprozess integriert werden, statt als nachträgliche Anpassung. So können bereits bei der Konzeption von Produkten und Dienstleistungen barrierefreie Designprinzipien berücksichtigt werden, was später kostspielige Nachbesserungen vermeidet.

Nutzung bestehender Standards und Leitlinien

Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und die EU-Norm EN 301 549 bieten bewährte technische Richtlinien, um Barrierefreiheit zu gewährleisten. Diese Standards enthalten detaillierte Vorgaben zu Layout, Navigation, Farbkontrasten und mehr, die als klare Grundlage für die Umsetzung dienen können.

Fokus auf benutzerfreundliche Gestaltung

Ein klares, übersichtliches Design mit einfachen Navigationsstrukturen erleichtert die Nutzung für alle. Buttons und Links sollten groß genug und intuitiv platziert sein, während Texte gut lesbar und leicht verständlich sein sollten. Auch Farbkontraste sind wichtig, um Texte und Inhalte für alle Nutzer, insbesondere für Personen mit Sehbehinderungen, gut erkennbar zu machen.

Zusammenarbeit mit Betroffenen und Experten

Durch die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Entwicklungsprozess können Unternehmen und Einrichtungen wertvolle Einblicke in tatsächliche Nutzungsbarrieren erhalten. Experten für Barrierefreiheit können zusätzlich wertvolles Feedback geben, das die Entwicklung zugänglicher Lösungen erleichtert. Nutzer-Tests mit Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, bieten zudem eine realistische Einschätzung der Funktionalität.

Regelmäßige Überprüfung und Testing

Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Durch regelmäßiges Testen der Systeme und Inhalte, etwa mit Screenreadern und anderen Assistenztechnologien, können potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden. Automatisierte Tests sind hilfreich, sollten jedoch durch manuelle Überprüfungen ergänzt werden, um die tatsächliche Nutzererfahrung zu berücksichtigen.

Multimediale Inhalte anpassen

Für Videoinhalte empfiehlt es sich, Untertitel und Audiodeskriptionen anzubieten. Diese Hilfsmittel ermöglichen es Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, die Inhalte vollständig zu verstehen. Für Live-Inhalte wie Webinare oder Online-Veranstaltungen sollte nach Möglichkeit ein Gebärdensprachdolmetscher bereitgestellt werden.

Verwendung barrierefreier Dokumente

PDFs und andere Dokumente sollten so strukturiert sein, dass sie mit Screenreadern kompatibel sind. Dazu gehören die Verwendung von Tags zur Strukturierung der Inhalte, die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder und die korrekte Anordnung von Überschriften. Auch Office-Programme wie Word und PowerPoint bieten heute Barrierefreiheitstools, die bei der Erstellung zugänglicher Dokumente unterstützen.

Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden

Barrierefreiheit wird nicht nur durch Technik, sondern auch durch Menschen umgesetzt. Schulungen für Mitarbeitende helfen dabei, das Bewusstsein für Barrierefreiheit zu stärken und sicherzustellen, dass alle wissen, wie sie zur Umsetzung beitragen können. Speziell Mitarbeiter im Kundenservice sollten geschult werden, damit sie auf Anfragen von Menschen mit Behinderungen eingehen und barrierefreie Lösungen anbieten können.

Bereitstellung mehrerer Kommunikationswege

Menschen mit verschiedenen Einschränkungen haben unterschiedliche Kommunikationsbedürfnisse. Neben dem klassischen Telefonkontakt sollten auch schriftliche und digitale Kommunikationswege, etwa über E-Mail oder Chat, zugänglich sein. Für Menschen mit Hörbehinderungen könnten beispielsweise Text- oder Video-Chat-Angebote bereitgestellt werden.

Schrittweise Umsetzung und Priorisierung

Da die vollständige Umsetzung von Barrierefreiheit in großen Unternehmen oder Organisationen ein langfristiger Prozess sein kann, ist es ratsam, Prioritäten zu setzen. Bereiche, die stark frequentiert oder besonders wichtig für Kunden sind, sollten zuerst angepasst werden. Die Umsetzung kann dann schrittweise in weiteren Bereichen fortgesetzt werden.

Chancen durch Barrierefreiheit für Unternehmen und Gesellschaft

Barrierefreiheit eröffnet nicht nur Menschen mit Behinderungen neue Möglichkeiten zur Teilhabe, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile für Unternehmen und die Gesellschaft als Ganzes. Durch die Umsetzung barrierefreier Lösungen entstehen Chancen, die weit über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinausreichen und sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich positive Effekte erzielen.

Erweiterung der Zielgruppe und Marktpotenzial

Durch barrierefreie Produkte und Dienstleistungen können Unternehmen eine breitere Zielgruppe ansprechen. In Deutschland leben Millionen von Menschen mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen, und weltweit gibt es noch viele mehr. Menschen mit Behinderungen und ältere Personen bilden eine wachsende, kaufkräftige Gruppe, die gezielt angesprochen werden kann. Unternehmen, die barrierefrei gestalten, öffnen sich so einem Markt mit großem Potenzial und sichern sich Wettbewerbsvorteile gegenüber weniger zugänglichen Anbietern.

Imageverbesserung und Kundenbindung

Unternehmen, die Barrierefreiheit aktiv fördern, zeigen Verantwortung und soziales Engagement. Ein inklusives Markenimage stärkt das Vertrauen der Kunden und positioniert das Unternehmen positiv in der Öffentlichkeit. Dieses Engagement wird von Kunden geschätzt und honoriert, da Barrierefreiheit zunehmend als gesellschaftlicher Wert angesehen wird. Unternehmen können auf diese Weise Kundenloyalität stärken und sich als zukunftsorientiert und gesellschaftlich verantwortlich präsentieren.

Innovation und Benutzerfreundlichkeit für alle

Barrierefreiheit treibt Innovationen an, die letztlich auch allen anderen Nutzern zugutekommen. Produkte und Dienstleistungen, die durch barrierefreie Ansätze entwickelt werden, sind oft intuitiver und benutzerfreundlicher gestaltet. Einfache Navigation, klare Struktur und lesbare Inhalte verbessern die Nutzungserfahrung für alle – unabhängig von Einschränkungen. Beispiele wie Sprachsteuerung und Bildschirmlesegeräte, die ursprünglich für Menschen mit Behinderungen entwickelt wurden, sind heute für viele Nutzerinnen und Nutzer unverzichtbar.

Zukunftssicherheit und Compliance

Mit der fortschreitenden gesetzlichen Regulierung und dem wachsenden Bewusstsein für Barrierefreiheit ist es für Unternehmen wichtig, frühzeitig zu handeln und zukunftssicher aufgestellt zu sein. Durch die Einführung barrierefreier Prozesse und Angebote erfüllen Unternehmen nicht nur die aktuellen gesetzlichen Anforderungen, sondern bereiten sich auch auf zukünftige Anpassungen vor. Dies vermeidet später kostspielige Nachrüstungen und sorgt dafür, dass Unternehmen den Anforderungen des digitalen Wandels gerecht werden.

Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft

Barrierefreiheit ist ein zentraler Baustein für eine Gesellschaft, die auf Gleichberechtigung und Chancengleichheit baut. Wenn Unternehmen und öffentliche Einrichtungen Barrieren abbauen, tragen sie aktiv dazu bei, dass alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dadurch entsteht ein inklusives Umfeld, in dem sich Menschen mit Behinderungen, ältere Personen und temporär eingeschränkte Menschen gleichwertig einbringen und entfalten können.

Mitarbeiterzufriedenheit und Inklusion im Unternehmen

Barrierefreiheit betrifft nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeiter. Ein barrierefreier Arbeitsplatz ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, ohne Hindernisse zu arbeiten und sich im Unternehmen einzubringen. Dies fördert Vielfalt und Inklusion und bereichert das Unternehmen um unterschiedliche Perspektiven und Fähigkeiten. Mitarbeitende, die in einem unterstützenden und inklusiven Umfeld arbeiten, fühlen sich wertgeschätzt und sind motivierter. Die Diversität, die durch Inklusion entsteht, stärkt zudem das kreative Potenzial im Unternehmen.

Positive Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Barrierefreie Unternehmen schaffen mehr Teilhabe und Selbstbestimmung, wodurch Menschen mit Einschränkungen zunehmend an wirtschaftlichen Aktivitäten teilnehmen können. Dadurch wird nicht nur die Eigenständigkeit gefördert, sondern auch die Kaufkraft gesteigert, was sich positiv auf die Wirtschaft auswirkt. Die Förderung barrierefreier Technologien und Dienstleistungen bringt zudem Innovationsanreize und unterstützt den wirtschaftlichen Fortschritt.

Nachhaltigkeit durch universelles Design

Barrierefreie Lösungen fördern das Prinzip des universellen Designs – das bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet werden, dass sie von möglichst vielen Menschen genutzt werden können, ohne später aufwendig angepasst werden zu müssen. Universelles Design ist daher nachhaltig und zukunftssicher, da es die Bedürfnisse unterschiedlichster Nutzergruppen berücksichtigt und so langfristig für Effizienz sorgt.

Fazit

Das Barrierefreiheitsgesetz ist ein bedeutender Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft und bringt sowohl für Menschen mit Einschränkungen als auch für Unternehmen und die Gesellschaft als Ganzes zahlreiche Vorteile mit sich. Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit geht weit über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinaus: Sie schafft neue Marktpotenziale, verbessert das Nutzererlebnis für alle, fördert Innovationen und stärkt das positive Image von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

Die Umsetzung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen erfordert zwar technisches Know-how und gezielte Investitionen, zahlt sich jedoch langfristig aus. Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, eröffnen sich nicht nur wirtschaftliche Chancen, sondern tragen aktiv zur Chancengleichheit bei und gestalten eine Gesellschaft, in der jede Person unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen gleichberechtigt teilhaben kann.

Insgesamt ist Barrierefreiheit also nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine wertvolle Chance für Fortschritt und Nachhaltigkeit. Sie stärkt das soziale Miteinander, fördert die Wirtschaft und macht unsere Umgebung für alle Menschen besser zugänglich und nutzbar.

Thomas Ottersbach

Thomas Ottersbach ist geschäftsführender Gesellschafter der PageRangers GmbH. Seit über 20 Jahren ist er im Online-Business aktiv und hat verschiedene Unternehmen erfolgreich aufgebaut und veräußert. Er ist zudem Herausgeber/Produzent des beliebten SEO Podcasts (www.seosenf.de). Mit dem Podcast "Digitales Unternehmertum" gibt er nicht nur seine eigenen Erfahrungen als Unternehmer weiter, sondern durch die vielen Interview-Gäste gibt es für die Zuhörer:innen maximale Inspiration und Wissenstransfer rund um die digitale Welt. Seit einiger Zeit dreht sich mit dem Thema Künstliche Intelligenz (KI) das digitale Businessrad weiter. Auch hier ist Thomas Experte und hat ein eigenes Unternehmen in diesem Bereich aufgebaut.

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