In vielen Ländern ist das Gründen einer Firma sehr einfach und schnell umsetzbar. Teilweise binnen 24 Stunden. Seit dem 1. August besteht die Möglichkeit, eine GmbH und UG (Unternehmergesellschaft) nun auch bei uns in Deutschland online zu gründen. Leider mit Einschränkungen.
GmbH und UG Gründung bisher
Im Grunde wird sich vom Procedere nicht sonderlich viel verändern. Der Rechtsanwalt wird weiterhin die erste Instanz sein, wenn es um das Aufsetzen eines Gesellschaftervertrages geht. Bisher fand zur Gründung der GmbH / UG ein Präsenztermin statt, bei dem der Notar den Gesellschaftsvertrag dem Gremium vorliest und durch Unterschrift die Gründung angestoßen wird.
GmbH und UG Gründung online – so geht’s
Der Prozess bleibt nahezu unverändert, nur das eben der Notartermin für die Gründung online abgewickelt wird. Hierzu können die Notare auf ein spezielles Online-Tool zugreifen, was besonders verschlüsselt ist. Außerdem wird in dem Online-Meeting die digitale Identifikation und elektronische Unterschrift der Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen umgesetzt.
Ausnahmen für die Online-Gründung einer GmbH und UG
Zunächst einmal wird es aber die Online-Gründung einer GmbH / UG nur für Bargründungen, d.h. nur dann, wenn die Gesellschafter mindestens ein Viertel ihres Geschäftsanteils („Stammeinlage“) auf das Geschäftskonto einzahlen. Für die Gründung einer Sachgründung oder Bar/-Sachgründung kann die Gründung nicht online vorgenommen werden. Auch Kapitalerhöhungen und Veräußerung von Anteilen ist zum Start nicht online umsetzbar.
Der Notar kann zudem eine Online-Gründung verhindern, wenn er Zweifel bzgl. Identifikation der Personen oder der erforderlichen Rechtsfähigkeit oder Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten hat nach § 16a Abs. 2 Beurkundungsgesetz, BeurkG.
Welche Vorteile und für wen hat die Online-Gründung einer Gmbh / UG letztlich?
Für mich sieht die Umsetzung zunächst so aus, als wollten die Behörden den Prozess und die Tauglichkeit prüfen. Anders ist es für mich nicht zu erklären, warum es derartige Einschränkungen bei der Gründung gibt. Dennoch gibt es Vorteile bei der Online-Gründung. Zunächst ist der Zeitfaktor, der eingespart wird, zu nennen. Da sich Gründerteams häufig deutschland- oder gar europaweit mittlerweile formieren, ist die Online-Gründung ebenfalls sinnvoll.
Welche technischen Voraussetzungen gibt es bei der Online-Gründung?
Auch wenn bei uns in Deutschland der Breitbandausbau alles andere als vorbildlich ist, gibt es auch technische Voraussetzungen:
- Computer / Laptop mit Kamera oder Mikrofon bzw. optional Headset
- Eine schnelle und insbesondere stabile Internetverbindung. Ob in dörflichen Gegend das Internet ausreichend ist, wird sich zeigen.
- Smartphones, bei denen das eID und Lichtbild ausgelesen werden kann
- Deutscher Personalausweis / Deutsche eID Karte
- Anderer europäische EID mit Sicherheitsniveau „hoch“
- Auslesefähiger amtlicher Ausweis für den Lichtbildabgleich, z.B. ein deutscher Personalausweis der neuesten Generation
Der Notar sorgt auch weiterhin dafür, dass ein Gründungsmissbrauch und Unternehmensidentitätsdiebstahl verhindert wird. Diese Art Gatekeeper-Funktion nimmt der Notar also künftig nicht nur in Präsenz ein, sondern eben auch bei der Online-Gründung. Wie gut der technische Abgleich von Lichtbild und Personalausweis funktionieren wird und ob weitere Geräte notwendig sind, bleibt abzuwarten.
Fakten und meine Meinung zur Möglichkeit der Online-Gründung von GmbH und UG
In meinem Format „Digitaler Schreibtisch“ bin ich ebenfalls auf das Thema näher eingegangen. Eure Meinung interessiert mich. Geht euch die Online-Gründung auch nicht weit genug? Von One-Stop-Shop sind wir doch noch weit entfernt, oder? In Deutschland dauert eine Gründung durchschnittlich mehr als 60 Tage. In Estland sind es beispielsweise nur 18 Minuten.