19. März 2024

Steuertipp: Neue Regelung für Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter #334

Steuertipp digitale Wirtschaftsgüter

Immer mal wieder sonntags gibt es an dieser Stelle eine Podcast Episode. Bisher war es meist unser Format „Der Marsch ins digitale Unternehmertum„, wo ich über digitale Themen mit euch spreche, die mich aktuell treiben oder von denen ich denke, dass sie einfach berichtenswert sind.

Heute möchte ich ein neues Format vorstellen, was ebenfalls immer mal wieder sonntags erscheinen wird. Und zwar möchte ich euch immer mal wieder auch Steuertipps geben, die im Umgang mit der Digitalisierung hilfreich sind. Da ich aber kein Steuerexperte bin, freue ich mich, dass ich für diese Ausgabe die Steuerberaterin Sabine Bense-Funke von der Steuerkanzlei Vesting & Partner gewinnen konnte.

Wer sich digital oder digitaler als Unternehmen aufstellen möchte, muss zwangsläufig in Hardware oder neue Software investieren. In Coronazeiten haben viele Unternehmen beispielsweise Laptops für ihre Mitarbeiter anschaffen müssen, damit die Arbeit aus dem Home Office auch tatsächlich funktionieren kann.

Neben der Hardware, ist der richtige Einsatz von Softwärelösungen mindestens genauso wichtig, Ob für die Buchhaltung, Vertrieb oder andere Bereiche im Unternehmen, der gezielte Einsatz von Softwarelösungen oder Tools macht einfach Sinn. In der Buchhaltung kann es die flexible Buchhaltungssoftware sein, die in der Cloud funktioniert und auf Knopfdruck direkte Zahlen zur Verfügung stellt oder bestimmte Buchungen automatisiert oder zumindest teil-automatisiert möglich macht. Im Vertrieb könnte es eine CRM Software sein, die den Vertrieb besser strukturiert, erfolgreicher macht und die Kommunikation mit Kunden oder potenziellen Kunden optimiert. Auch für effizientere Prozesse kann Software helfen. Geschwindigkeit, Ortsunabhängigkeit und Flexibilität sind für Unternehmen heutzutage einfach extrem wichtig.

Seit 1.1.2021 – Neue Abschreibungsregelung für digitale Wirtschaftsgüter

Und daher passt der heutige Steuertipp sehr gut. Denn seit dem 01.01.2021 gibt es eine neue Abschreibungsregelung für digitale Wirtschaftsgüter. Solltet ihr zudem eine Anschaffung vor dem 1.1.21 solcher Güter getätigt haben, profitiert ihr ebenfalls durch die neue Regelung. Was ich damit meine oder besser gesagt, was alles unter die neue Regelung fällt, erfahrt ihr von Sabine Bense-Funke von der Steuerkanzlei Vesting & Partner im heutigen Podcast.

Ihr wollt mehr Steuertipps oder wollt mir ein Feedback zu unserem Podcast geben? Dann freue ich mich über eine eMAil an podcast@digitales-unternehmertum.de oder schreibt mir eine provate Nachricht auf Facebook, Twitter, Instagram. Wer mag kann mir auch einen Audiokommentar per Handy zusenden. Ganz wie ihr wollt. Freue mich auf jedes Feedback

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Thomas Ottersbach

Thomas Ottersbach ist geschäftsführender Gesellschafter der PageRangers GmbH. Seit über 20 Jahren ist er im Online-Business aktiv und hat verschiedene Unternehmen erfolgreich aufgebaut und veräußert. Er ist zudem Herausgeber/Produzent des beliebten SEO Podcasts (www.seosenf.de). Mit dem Podcast "Digitales Unternehmertum" gibt er nicht nur seine eigenen Erfahrungen als Unternehmer weiter, sondern durch die vielen Interview-Gäste gibt es für die Zuhörer:innen maximale Inspiration und Wissenstransfer rund um die digitale Welt. Seit einiger Zeit dreht sich mit dem Thema Künstliche Intelligenz (KI) das digitale Businessrad weiter. Auch hier ist Thomas Experte und hat ein eigenes Unternehmen (contentpipe.io) in diesem Bereich.

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