2. Mai 2024
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Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit dem 17. Dezember 2023 für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtend. Da viele Unternehmen dieses Gesetz noch nicht wahrgenommen haben, gibt es in diesem Artikel alle wichtigen Informationen zu diesem neuen Gesetz.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz genau?

Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, ist ein rechtlicher Rahmen, der Personen schützt, die Missstände oder rechtswidriges Verhalten in einer Organisation melden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden und dass ihre Identität vertraulich behandelt wird. Wichtig ist die Implementierung sicherer und anonymer Meldekanäle, durch die Mitarbeiter Verstöße melden können. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen auch, auf solche Meldungen zeitnah und angemessen zu reagieren und die Ergebnisse der Untersuchungen den Hinweisgebern rückzumelden. Ziel ist es, eine offene und transparente Unternehmenskultur zu fördern, die Compliance und ethisches Verhalten unterstützt.

Für welche Unternehmen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitende gilt das Hinweisgebergesetz bereits verpflichtend seit 2. Juli 2024. Seit 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden das Gesetz verpflichtend umsetzen. Auch der öffentliche Sektor sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohner:innen fallen ebenfalls unter das Gesetz.

Für welche Verstöße gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für alle Verstöße, die gegen EU-Recht oder nationales Recht verstoßen, sofern es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen handelt, die Gesundheit oder Leben gefährden.

Beispiele sind:

  • Korruptionsdelikte, z.B. Bestechung/Bestechlichkeit
  • Missbrauch vertraulicher Informationen
  • Diebstähle
  • Menschenrechtsverletzungen
  • Gesundheitsschutz
  • Insiderhandel
  • Missbrauch von Daten
  • Verstöße gegen Produktsicherheit
  • Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter
  • Verstöße gegen Lebensmittelsicherheit
  • Vorgaben zum Umweltschutz, Strahlenschutz
  • Regelungen des Verbraucherschutzes
  • Vergaberecht
  • Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften
  • Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, z.B. Körperverletzung, Nötigung oder Misshandlung

Wen schützt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist, Mitarbeitende, die Kenntnis über Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen haben, vor Repressalien zu schützen. Wen betrifft also das Gesetz konkret und werden als Beschäftigte im Sinne des §3 HinSchG gesehen:

  • Arbeitnehmende,
  • Auszubildende,
  • Beamtinnen und Beamte,
  • Praktikanten
  • Mitarbeitende von Lieferanten
  • Richterinnen und Richter (gilt nicht für ehrenamtlich tätige Richter:innen),
  • Arbeitnehmerähnliche Personen sowie
  • Menschen mit Behinderung in Behindertenwerkstätten

Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass Menschen, die Missstände aufgedeckt haben, nicht ohne Folgenden davon gekommen sind. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll genau an dieser Stelle ansetzen und Menschen schützen, die eben Missstände aufdecken.

Daher gilt es, das Gesetz von beiden Parteien (Unternehmen / hinweisgebende Personen) sorgfältig zu lesen und in Umsetzung zu bringen bzw. nur dann von dem Gesetz Gebrauch zu machen, wenn es wirklich relevant ist. Meldungen dürfen nicht missbräuchlich, grob fahrlässig oder gar vorsätzlich falsch erfolgen. Ansonsten können beispielsweise auch Schadenersatzansprüche gestellt werden.

Der Hinweisgeber erfährt einen besonderen Schutz vor Repressalien vom Gesetzgeber. Es gilt die Beweislastumkehr, d.h. folgt auf eine Meldung beispielsweise eine Kündigung, wird ein Zusammenhang zu der Meldung vermutet und der Arbeitgeber ist aufgefordert, diesen Tatbestand zu widerlegen und mögliche entstandene Schäden den Betroffenen zu ersetzen.

Das Gesetz sieht die zwingende Umsetzung eines Hinweisgebersystems vor. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

Ein Whistleblower ist in besonderem Maße durch das Gesetz geschützt. Direkte, als auch indirekte Sanktionen sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz verboten:

  • Kündigung
  • Negative Leistungsbeurteilung
  • Abmahnung
  • Gehaltskürzung
  • geänderte Aufgabenübertragung
  • Rufschädigung
  • Disziplinarmaßnahmen
  • Diskriminierung
  • Entzug einer Lizenz oder Genehmigung
  • etc.

Welche Vorteile bringt das Hinweisgeberschutzgesetz für Mitarbeitenden?

Wer Missstände in seinem Unternehmen aufdecken möchte, hat es nicht immer leicht. Oftmals sind Mitarbeitenden die Hände gebunden und die Angst vor Repressalien ist zu groß. Das neue Gesetz erleichtert es Whistleblowern, die Missstände aufzudecken. Denn das Gesetz schütz die Meldenden und sieht vor, dass der Arbeitgeber eben beweisen muss, dass mögliche arbeitsrechtliche Repressalien nichts mit der Meldung zu tun hat. In diesem Fall gilt eben die Neweislastumkehr.

Pflichten von Unternehmen im Hinblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz

  • Das Meldeverfahren muss mündlich, schriftlich und auf Wunsch persönlich vom Unternehmen ermögicht werden
  • Die Meldung des Hinweisgebenden muss durch eine interne Meldestelle von 7 Tagen bestätigt werden
  • Die Meldestelle (intern oder extern) muss dem Whistleblower innerhalb von drei Monaten über die ergriffenen Maßnahmen, z.B. Einleitung interner Untersuchungen, informieren.
  • Unternehmen müssen Informationen über zuständige Aufsichtsbehörden bereitstellen
  • Die Identität des Whistleblowers ist zu schützen.

Welche Maßnahmen können Unternehmen umsetzen, um Hinweisgeber zu schützen?

Das Hauptziel ist, den Hinweisgeber zu schützen und diese vor Benachteiligungen und Repressalien zu bewahren. Unternehmen sollten daher eine Reihe von Maßnahmen einleiten und berücksichtigen, die zum Schutze des Hineingebenden dienlich sind.

  • Offene und transparente Kommunikation zum Hinweisgebenden, um Hürden und Ängste bei Mitarbeitenden zu senken.
  • Einführung von Hinweisgebersysteme zum Melden von Verstößen. Dies kann intern, aber auch extern umgesetzt werden.
  • Schutz der personenbezogenen Daten nach DSGVO.
  • Gesetzlich vorgeschriebener Umgang mit eingegangenen Meldungen gewährleisten.

Welche Meldekanäle gibt es?

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass die Unternehmen interne Meldekanäle einrichten, damit der Hinweisgeber Verstöße entsprechend vertraulich melden können. Dabei kann die Meldeform unterschiedlich sein:

  • ein elektronisches Hinweisgebersystem
  • Mitarbeiter aus der Compliance-Abteilung
  • Eine Ombudsperson

Neben der internen Meldestelle kann auch auf eine externe Meldestelle zugegriffen werden. Hier gibt es unterschiedliche Instanzen, die berücksichtigt werden können. Beispielsweise auf Bundesebene das Bundesamt für Justiz, was für Bund und Länder zuständig ist und eher für die „größeren“ Hausnummern zuständig ist. Die Bundesländer selbst können auch eigene, externe Meldestellen einrichten. Zudem können auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt (BKartA) für besondere Zuständigkeitsbereiche als externe Meldestelle zum Einsatz kommen.

Wie kann ein Missbrauch / Verstoß gemeldet werden?

Zunächst einmal, ist die Art und Weise, wie ein Missbrauch oder Verstoß gemeldet wird egal. Es sollten dem Hinweisgebenden nur unterschiedliche Varianten zur Verfügung gestellt werden:

  • telefonisch
  • schriftlich per Mail oder Brief
  • persönlich
  • Über ein Hinweisgebersystem / Whistleblowing-Portal

Wer als Unternehmen ein Whistleblowing-System einsetzt, muss eine zuständige Person benennen, die dann für die Meldungen und weiteren Schritte zuständig ist. Als Unternehmen kann man den Service auch extern an Dienstleister auslagern, die dann das gesamte Procedere übernehmen können.

Welche Hinweisgebersysteme gibt es?

Es gibt zahlreiche Lösungen und Hinweisgebersysteme, mit denen man als Unternehmen selbst ein solches System umsetzen kann. Aber, wie geschrieben, kann auch auf die Dienste von externen Unternehmen zurückgegriffen werden, die dann das Whistleblowing-System für das jeweilige Unternehmen umsetzt. Vom reinen Betrieb des Systems bis hin auch zur kompletten Umsetzung.

Der Markt an Hinweisgebersystem ist mittlerweile sehr unübersichtlich geworden, sodass ich mal zwei Systeme nennen möchte, von denen ich gelesen habe, dass sie unkompliziert und gut sind:

Tipps für Whistleblower

Wer als Whistleblower agiert, muss wissen, wie sensibel das Thema ist. Das neue Gesetzt stärkt das Aufdecken von Mißständen, dennoch sollten die Handlungen gut durchdacht und insbesondere vorbereitet sein. Solltet ihr einen Mißstand aufdecken wollwn, solltet ihr euch zunächst mit den geltenden Gesetzen un Vorschriften zum Hinweisgeberschutz beschäftigen und alle Rechte und Pflichten kennen.

Bevor es zur Meldung kommt, solltest du eine realistische Einschätzung der Risiken vorgenommen haben. Etwaige Auswirkungen auf die persönliche Karriere, die finanzielle Situation oder die eigene Lenbenssituation, abhängig von der Art der Enthüllung, sind sorgfältig abzuwägen und zu prüfen. Zwar hilft das neue Gesetzt, dennoch bleibt die Frage, ob ein Gesetz ausreichend Schutz liefern kann?

Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, ist ein Rechtsbeistand zu empfehlen. Ein erfahrenrer Anwalt kann unterstützend helfen und den richtigen Weg für die Umsetzung ebnen.

Tipps für Unternehmen im Umgsng mit dem Hinweisgeberschutzgesetz

Um Mißstände aufzudecken sind größere Unternehmen auf die Mitarbeitenden angewiesen. Die interne Kommunikation für das Thema ist die Basis für den weiteren Erfolg. Je einfacher die Nutzung der Kanäle ist, je transparenter kommuniziert ist, wie der Umgang mit Whistleblower erfolgt, desto einfacher wird es, die Mitarbeitenden selbst für das Thema zu aktivieren.

Auch Aufklärung oder Schulungen über das Hinweisgebergesetz sind ein wichtiger Aspekte in dem Zusammenhang, damit die Mitarbeitenden verstehen, welche Rechte und Pflichten sie letztlich haben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist mit dem Ziel entstanden, Whistleblower vor Benachteiligung oder Repressalien zu schützen. Daher sollte jedes Unternehmeren zwingend sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden keine negativen Maßnahmen befürchten müssen, nur weil sie Verstöße innerhalb des Unternehmens gemeldet haben. Auch das sollte explizit in die Kommunikation mit den Mitarbeitenden aufgenommen und bestärkt werden.

Als Unternehmen, das zwingend das Hinweisgeberschutzgesetz beachten muss, gilt es die inhaltliche Umsetzung zu gewährleisten. Bei weiteren Fragen sollte man sich Rechtsbeistand suchen.

Thomas Ottersbach

Thomas Ottersbach ist geschäftsführender Gesellschafter der PageRangers GmbH. Seit über 20 Jahren ist er im Online-Business aktiv und hat verschiedene Unternehmen erfolgreich aufgebaut und veräußert. Er ist zudem Herausgeber/Produzent des beliebten SEO Podcasts (www.seosenf.de). Mit dem Podcast "Digitales Unternehmertum" gibt er nicht nur seine eigenen Erfahrungen als Unternehmer weiter, sondern durch die vielen Interview-Gäste gibt es für die Zuhörer:innen maximale Inspiration und Wissenstransfer rund um die digitale Welt. Seit einiger Zeit dreht sich mit dem Thema Künstliche Intelligenz (KI) das digitale Businessrad weiter. Auch hier ist Thomas Experte und hat ein eigenes Unternehmen in diesem Bereich aufgebaut.

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