Ich habe bereits einige Beiträge und Podcasts zum Thema Künstliche Intelligenz veröffentlicht. Neben 8 Usecases, die ich im Schwesterpodcast „SEOSENF“ aufgezeigt habe, habe ich beispielsweise Schwachstellen (Podcast Episode 426) aufgezeigt, die man wissen sollte, bevor man ungefiltert die KI-Texte für die eigene Webseite verwendet.
Heute möchte ich den Blickwinkel erweitern und auf die rechtlichen Aspekte, insbesondere das Thema Urheberrecht, ausführlicher eingehen. Spielt also das Urheberrecht bei KI generierten Texten und Bilder eine Rolle? Obwohl eine Maschine im Spiel ist, kann das Urheberrecht im Zusammenhang mit KI-Texten relevant werden. Wie genau? Das erfahrt ihr im Podcast.
Was ist das Urheberrecht?
Beim Urheberrecht wird der Urheber durch das Urheberpersönlichkeitsrecht in seinen geistigen, persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zu seinem Werk geschützt. Werke, die geschützt werden, sind u.a. Schriftwerke, Reden, Musikstücke, angewandten Kunst, Bauwerke, Lichtbildwerke, Filmwerke sowie Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art (Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen, plastische Darstellungen). Ganz besonders wichtig ist zu wissen, der Urheber muss es eine natürliche Person sein. Für Maschinen, aber auch Tiere, Pflanzen, Computer, bei denen die Grundlage zur persönlichen Schöpfung fehlt, gilt das Urheberrecht nicht.
Gilt das Urheberrecht denn nun auch für KI generierte Texte?
Das Urheberrecht greift nur dann, wenn es sich um ein menschliches Schaffen handelt. Dabei ist die Auswahl der Werkzeuge völlig egal. Egal, ob mit Füller, Computer oder sonst einem anderen Werkzeug. Die Frage, die man sich konkret für unser Thema stellen muss. Konzipiert die KI die Texte wirklich komplett neu oder sind sie auf Basis des erlernten in irgendeiner Form – ob ganz oder in Teilen – im Internet verfügbar und von einem Mensch geschrieben worden?
Es besteht die Gefahr, dass die KI Texte oder Textpassagen verwendet, die in der Form bereits im Internet vorliegen und durch das „Training“ entsprechend aufgegriffen werden. In dem Fall müsste man als derjenige, der den KI-Text verwendet hat, nachweisen, dass man den Text nicht selbst verfasst, sondern die Maschine ausschließlich den Text produziert hat. Schwierig in der Praxis denke ich. Grundsätzlich gilt: KI kann kein Urheber eines Textes sein.
Ferner ist in dem Zusammenhang zu beachten, dass nicht nur der Inhalt urheberrechtlich geschützt ist. Auch die Struktur (also die Anordnung bestimmter Merkmale) eines Textes kann dazu gehören. Letztlich muss derjenige, der die KI verwendet, sicherstellen, dass keine Rechte verletzt werden. Das ist bei aller Diskussion um die Verwendung von KI-Texten ein Thema, was aus meiner Sicht bisher kaum Beachtung findet.
Welche Konsequenzen können urheberrechtliche Verletzung haben?
Wer urheberrechtlich belangt wird, für den können Abmahnkosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Außerdem kann es sein, dass zusätzlich noch ein Schadenersatz, in Abhängigkeit der Nutzungsdauer und in welchem Umfang der Inhalt genutzt wurde, angesetzt wird.
Wie sehen die rechtlichen Aspekte aus, wenn Bilder durch KI generiert werden?
Auch über das Thema sprechen wir im Podcast. Künstliche Intelligenz kann heutzutage auch Bilder generieren. Ob diese immer vorzeigbar sind, muss jeder selbst entscheiden. Fakt ist, das Thema wird ebenfalls weiter wachsen und mehr Möglichkeiten für Content Creator schaffen. Ähnlich wie bei Texten, gibt es auch hier rechtliche Aspekte zu beachten. Und auch hier ist ein menschliches Schaffen und die Schöpfungshöhe relevant. Mehr zu dem Thema erfahrt ihr im Podcast.
Link zum Beispiel mit dem Affen und dem Wildlife-Fotografen
Im Podcast spricht Max über einen Fall, wo ein Affe einem Wildlife Fotografen die Kamera wegnahm und Fotos machte. Die Tierorganisation sah die Rechte der Fotos bei dem Affen. Das Gericht urteilte anders und letztlich lief es auf einen Vergleich hinaus. Den gesamten Case könnt ihr im Artikel nachlesen.
Video-Avatare und Texte von der Konkurrenz verarbeiten – geht das?
Im Podcast besprechen wir ein weiteres Szenario. Wie wir gelernt haben, kann eine Maschine keine Urheberrechtsverletzung verursachen. Was ist, wenn man einen Textinhalt von einem Wettbewerber verwendet und den durch eine Maschine als Video einsprechen lässt? Denn auch Videos können mittlerweile durch KI generiert und sogar eigene Video-Avatare geschaffen werden.
Die Antwort gibt es ausführlich im Podcast. Aber vorweg sei gesagt. Wie bei den zu vor genannten Dinge, solltet ihr auch das Szenario keinesfalls umsetzen. Denn letztlich besteht auch hier eine Urheberrechtsverletzung. Denn der Text wurde menschlich (gehen wir mal von aus) vom Wettbewerb geschaffen. Diesen dann eins zu eins verwenden ist eine urheberrechtliche Verletzung, da man den Text nur für eine andere Wahrnehmungsform eingesetzt hat. Das Urheberrecht greift also auch in diesem Fall.
Fragen aus dem Podcast mit Dr. Max Greger (Auswahl)
- Wie siehst du den Hype um OpenAI, ChatGPT & Co.?
- Hast du Angst deinen Job als Anwalt zu verlieren, weil eine künstliche Intelligenz das irgendwann übernimmt?
- Kann eine Künstliche Intelligenz überhaupt eine Urheberrechtsverletzung begehen?
- Wie sieht das mit KI generierten Bildern aus? Kann es auch hier zu rechtlichen Problemen kommen?
- Gibt es weitere rechtliches Aspekte, außer dem Urheberrecht, die im Rahmen von KI generierten Texten greifen könnten?
- Welche Konsequenzen kann es bei urheberrechtlichen Verletzungen geben?
- Was würdest du deinem Mandanten raten, wenn er dich fragt, wie das mit den KI Texten und der sinnvollen Nutzung aus rechtlicher Perspektive aussieht?
- …
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